Allgemeine Geschäftsbedingungen
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I. Geltung
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1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
4. Die Fotografin erstellt und bearbeitet ausschließlich Tierfotografie und Tier- und Mensch-Fotografie (im Zusammenspiel).
5. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Daten auf CD, USB-Sticks, in Online-Clouds, Fachabzüge usw.).
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II. Urheberrecht
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1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt stets bei der Fotografin.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung mit der Fotografin.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin auf den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien, insbesondere auch in sozialen Netzwerken (für den privaten Gebrauch), ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
7. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
8. Die Primärdaten (unbearbeitete Bilder) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
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IV. Haftung
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1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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V. Bildauswahl, Ausfallhonorar
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1. Nach Vorsortierung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
2. Nachdem die Auswahl von dem Auftraggeber getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Fotografin vollständig bearbeitet.
3. Storniert der Auftraggeber den Auftrag ersatzlos, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar gegenüber dem Auftragsgeber zu. Dies wird wie folgt berechnet: Stornierung 14 bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin = 25 % des vereinbarten Honorars; Stornierung 7 bis 3 Tage vor dem gebuchten Termin = 50 % des vereinbarten Honorars; Stornierung ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin bis zum Tage des gebuchten Termins selbst oder nach Durchführung des Termins = 100 % des vereinbarten Honorars. Auf diese Stornierungskosten wird eine etwaig geleistete Anzahlung des Auftraggebers angerechnet.
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VI. Bildbearbeitung
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1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbungen jeglicher Art, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen durch den Auftraggeber ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern der Fotografin im Internet, insbesondere auch in den sozialen Netzwerken, elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
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VII. Lieferzeiten und Reklamation
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1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten in der Regel binnen 8 Arbeitswochen aus. Durch Stoß- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt und Verzögerungen durch das Labor oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich gegenüber der Fotografin geltend gemacht werden. Eine Anerkennung dieser Mängel durch die Fotografin ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin keine Haftung hinsichtlich der Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin kostenpflichtig zusätzlich und nachträglich erworben werden, sofern die Fotografin die gefertigten Bilder nicht bereits wegen Zeitablaufs vernichtet/gelöscht hat.
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VIII. Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
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IX. Schlussbestimmungen
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1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.