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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Geltung

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1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

4. Die Fotografin erstellt und bearbeitet ausschließlich Tierfotografie und Tier- und Mensch-Fotografie (im Zusammenspiel).

5. “Licht­bilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Daten auf CD, USB-Sticks, in Online-Clouds, Fach­abzüge usw.).

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II. Urhe­ber­recht

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1. Das Urhe­ber­recht der Licht­bilder liegt stets bei der Fotografin.

 

2. Die von der Fotografin hergestell­ten Licht­bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

 

3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung mit der Fotografin.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an die Fotografin auf den Auftraggeber über.

 

5. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Licht­bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

 

6. Bei der Ver­wen­dung der Licht­bilder in Online– und Print­me­dien, insbesondere auch in sozialen Netzwerken (für den pri­vaten Gebrauch), ist die Fotografin als Urhe­berin des Licht­bildes zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

 

7. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

 

8. Die Primärdaten (unbearbeitete Bilder) verbleiben bei der Fotografin. Eine Her­aus­gabe dieser Daten an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

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IV. Haf­tung

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1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

 

2. Die Fotografin ver­wahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr auf­be­wahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

 

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Lichtbilder nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

 

4. Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

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V. Bildauswahl, Ausfallhonorar

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1. Nach Vor­sortierung stellt die Fotografin dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die entsprechen­den Licht­bilder zur Bear­beitung auswählen kann.

 

2. Nach­dem die Auswahl von dem Auftraggeber getrof­fen ist, wer­den die Licht­bilder durch die Fotografin voll­ständig bear­beitet.

 

3. Storniert der Auf­tragge­ber den Auftrag ersatzlos, steht der Fotografin ein Aus­fall­hono­rar gegenüber dem Auftragsgeber zu. Dies wird wie folgt berech­net: Stornierung 14 bis 8 Tage vor dem gebuchten Termin = 25 % des vereinbarten Honorars; Stornierung 7 bis 3 Tage vor dem gebuchten Ter­min = 50 % des vereinbarten Honorars; Stornierung ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin bis zum Tage des gebuchten Termins selbst oder nach Durchführung des Termins = 100 % des vere­in­barten Honorars. Auf diese Stornierungskosten wird eine etwaig geleistete Anzahlung des Auftraggebers angerechnet.

 

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VI. Bild­bear­beitung

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1. Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

 

2. Die nachträgliche Bear­beitung von Licht­bildern der Fotografin und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfärbungen jeglicher Art, nachträgliche Farbbear­beitung, sowie das Erstellen von Collagen durch den Auftraggeber ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

 

3. Der Auf­tragge­ber ist verpflichtet, bei Licht­bildern der Fotografin im Inter­net, insbesondere auch in den sozialen Netzwerken, elek­tro­n­is­che Verknüp­fungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urhe­ber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

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VII. Lieferzeiten und Reklamation

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1. Die Fotografin liefert ihre Arbeiten in der Regel bin­nen 8 Arbeitswochen aus. Durch Stoß- und Krankheitszeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt und Verzögerungen durch das Labor oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

2. Sämtliche Arbeiten wer­den von der Fotografin mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von sieben Tagen schriftlich gegenüber der Fotografin geltend gemacht werden. Eine Anerkennung dieser Mängel durch die Fotografin ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

 

3. Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt die Fotografin keine Haf­tung hinsichtlich der Qual­ität der Ergeb­nisse. Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über die Fotografin kostenpflichtig zusätzlich und nachträglich erwor­ben werden, sofern die Fotografin die gefertigten Bilder nicht bereits wegen Zeitablaufs vernichtet/gelöscht hat.

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VIII. Daten­schutz

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Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

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IX. Schlussbestimmungen

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1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.

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